Mitbewohner - Mehr als eine Formalität

So Sie sich nicht dem Single-Dasein verschreiben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Mitbewohner bei der Hausverwaltung anzugeben, sofern diese nicht bereits bei Vertragsabschluss genannt wurden. Nutzen Sie bitte dafür unser Formular "Antrag auf Mitbewohnerschaft".

Davon unabhängig empfiehlt sich eine Mit-Anmeldung Ihrer Mitbewohner beim Zentralen Melderegister in den Magistratischen Bezirksämtern. Dabei handelt es sich um mehr als eine Formalität, denn das Mietrechtsgesetz (MRG § 14) definiert eine Reihe von Personen als eintrittsberechtigt nach einem Todesfall.

  • Bei der Anmeldung von Mitbewohnern am Zentralen Melderegister gilt der Hauptmieter als Quartiergeber, Sie benötigen also keine Stampiglie oder Unterschrift seitens der Bauvereinigung!
  • Als Bewohner bei der SOZIALBAU AG können Sie zusätzlich unsere so genannten „erweiterten Eintrittsrechte“ in Anspruch nehmen. Dadurch wird die Rechtsstellung jener Kunden verbessert, die ihre Wohnung innerhalb der Familie (oder der Lebensgemeinschaft) weitergeben oder für ihren Ablebensfall vorsorgen wollen.
  • Wenn Sie eine Lebensgemeinschaft durch Erklärung gleich bei Einzug deklarieren, können Sie sich Wartezeiten ersparen!

Lesen Sie mehr darüber unter Erweiterte Eintrittsrechte  und Erklärung zur Lebensgemeinschaft.

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