So Sie sich nicht dem Single-Dasein verschreiben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Mitbewohner bei der Hausverwaltung anzugeben, sofern diese nicht bereits bei Vertragsabschluss genannt wurden. Nutzen Sie bitte dafür unser Formular "Antrag auf Mitbewohnerschaft".
Davon unabhängig empfiehlt sich eine Mit-Anmeldung Ihrer Mitbewohner beim Zentralen Melderegister in den Magistratischen Bezirksämtern. Dabei handelt es sich um mehr als eine Formalität, denn das Mietrechtsgesetz (MRG § 14) definiert eine Reihe von Personen als eintrittsberechtigt nach einem Todesfall.
Lesen Sie mehr darüber unter Erweiterte Eintrittsrechte und Erklärung zur Lebensgemeinschaft.
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